TAXI BERGHOLZ 

INHABERIN: SANDRA REINIG

"Sitzendkrankenfahrten"

Voraussetzung für die Nutzung einer Krankenfahrt mit Taxi und Mietwagen ist, dass Sie befähigt sind, selbstständig im Fahrzeug Platz zu nehmen. Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator müssen zusammengeklappt im Kofferraum verstaut werden können.

Mit folgenden Krankenkassen ist es uns möglich, über eine Verordnung einer Krankenbeförderung* direkt abzurechen:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • BARMER
  • DAK -Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH
  • Handelskrankenkasse (HKK)
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse
  • Betriebskrankenkassen
  • IKK classic, BIG direkt gesund, IKK gesund plus, IKK Nord, IKK Südwest
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse

*Beachten Sie bitte die Informationen aus dem "Patienten-Merkblatt" des Bundesverband Taxi!